Gerichtsurteil in Braunschweig: Besitzer haftet für Schäden seines Haustieres
30.06.2014 // Braunschweiger Zeitung
Wer haftet, wenn mein Haustier einen Schaden anrichtet? Das Amtsgericht in Braunschweig hatte es in den vergangenen Tagen mit einem tierischen Verfahren solcher Art zu tun Eine Ziege war in einem Schrebergarten in einen Swimmingpool gefallen und ertrunken. Dabei wurde der Pool beschädigt. Der Besitzer verklagte den Besitzer der Ziege auf Schadenersatz. Nun sprach ihm das Amtsgericht 333,15 Euro Schadenersatz zu. Denn wenn ein Tier einen Schaden verursache, hafte grundsätzlich der Halter, so das Gericht. Die Ziege war aus einem umzäunten Bereich ausgebrochen. Doch dies sei für das Ergebnis unerheblich, so das Gericht. Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um ein Nutztier gehandelt hätte, und der Besitzer trotz Beachtung der Sorgfaltspflicht den Schaden nicht zu verantworten habe. Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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